Christine Frotscher (Dipl. Psychologin)
Hochbegabung
Hochbegabung
Hochbegabung wird als Fähigkeitspotential für außergewöhnliche Leistungen und auf der Grundlage des Konzeptes „Intelligenz“ definiert.
Hochbegabung Es existieren verschiedene Definitionen von Intelligenz. Ein Beispiel: „Intelligenz ist die zusammengesetzte oder globale Fähigkeit des Individuums, zweckvoll zu handeln, vernünftig zu denken und sich mit seiner Umgebung wirkungsvoll auseinanderzusetzen“. Wechsler (1956). Die Verteilung der Intelligenz folgt der Normalverteilung und wird zur Verdeutlichung oft in Prozentränge umgerechnet. Von Hochbegabung spricht man (definitionsgemäß), wenn die Ausprägung kognitiver Merkmale mindestens zwei Standardabweichungen über dem Mittelwert (IQ> 130, PR>98) in Relation zur Vergleichsgruppe der Gleichaltrigen ist. Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft gibt es keine exakteren Methoden der Diagnostik der Intelligenz und der Begabung als Intelligenztests (Entwicklungstests). Nur mittels aktueller, standardisierter Tests kann Intelligenz unter kontrollierten (objektiven) Bedingungen gemessen werden.
Für welche Fragestellungen sind Begabungstests/Intelligenztests geeignet? Bei Leistungsproblemen oder bei Verhaltensauffälligkeiten zur Klärung ob eine Über- oder Unterforderung vorliegt zur Schullaufbahnberatung bzw. zur Bestimmung des geeigneten Einschulungstermins der Diagnose (Minder- bzw.) Hochbegabung der Auswahl für besondere Fördermaßnahmen Ein Test ist auch eine gute Gelegenheit um das Kind/den Jugendlichen bei der Bearbeitung der Aufgaben zu beobachten. Dabei können Arbeitshaltung, Konzentrationsfähigkeit, Leistungsmotivation, der Einsatz von Lernstrategien, Anstrengungsbereitschaft und Beharrlichkeit beobachtet werden. Solche Faktoren sind oft ausschlaggebend für eine erfolgreiche Bewältigung von Aufgaben. Diese Beobachtungen geben wertvolle Hinweise auf das Arbeitsverhalten im schulischen Kontext und zeigen bei Bedarf die Ansatzpunkte von Interventionen. Begabungsdiagnostik ist nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und kann daher auch über diese nicht abgerechnet werden (auch nicht mit Überweisungsschein). Für private Krankenkassen kann eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ausgestellt werden, nicht alle Privatkassen übernehmen die Kosten.